Nachlassplanung Interessenvertretung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Willkommen

bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Ob es sich um Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten, die Auslegung und Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Schenkungsverträge handelt – ich kann Sie in diesen Fragen kompetent beraten, vertreten und für Sie entsprechende Verträge vorbereiten.

Auch die rechtliche und steuerrechtliche Planung und Optimierung einer Vermögensnachfolge und die persönliche Vorsorge sind ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit. 

zur Person

Als Rechtsanwalt für Erbrecht bin ich ausschließlich auf dem Gebiet des Erb- und Vorsorgerechts sowie der Vermögensnachfolge tätig.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und interessengerechten Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen.

Als Referent bilde ich auch Erbrechtsspezialisten im Rahmen von Fortbildungsseminaren aus. 

Selbstverständlich nehme ich auch selbst regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teil, um für meine Klienten stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Ihr RA Bernd Nagel

Immer für Sie da

Leistungen

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Niederlassung

Büro & Anfahrt

Besuchen Sie mich gerne in meiner Kanzelei in Markkleeberg.
Bitte vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

Für Erstberatungen zum Thema Erbrecht und Vermögensnachfolge nutzen Sie bitte das entsprechende Formular weiter unten. 

Ich freue mich auf Sie!

RA Bernd Nagel
Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Raschwitzer Straße 32 
04416 Markkleeberg

Terminvereinbarung (für Mandanten):

Telefon: 0341 3584861
E-Mail: kontakt@ra-bernd-nagel.de

Erstberatung

Für Erstberatungen nutzen bitte vorzugsweise das entsprechende Anfrageformular. 

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Der erste schritt

Erstberatung

Um eine Übersicht über Ihr Anliegen zu erhalten,
ist eine Erstberatung zu empfehlen.
Die Erstberatung ist unverbindlich (kein Mandat) und
kann bis zu 90 Minuten dauern.
In dieser Zeit können erste Anliegen und Fragen geklärt
oder Strategien konzeptioniert werden.

Das pauschale Honorar für eine Erstberatung beträgt

€ 190,- 

ca. 90 Minuten, Honorar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bitte rufen Sie an (0431 3584861) oder nutzen Sie mein Anfrageformular.

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FAQ

Hier finden Sie einfach verständliche Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen des Erbrechts.
Für weitere Themen und die Klärung von detaillierten Sachverhalten stehe ich Ihnen gerne persönlich zu Verfügung.

In Deutschland ist weder eine testamentarische noch eine erbvertragliche Verfügung zwingend notwendig. Es besteht die gesetzliche Erbfolge, die automatisch greift, wenn keine testamentarische oder erbvertragliche Regelung getroffen wurde.
Die Gefahren bei fehlender testamentarischer oder erbvertraglicher Regelung sind z.B.: unerwünschte Erbfolge, Streitigkeiten, Steuernachteile.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von letztwilligen Verfügungen:

  1. Testament: Ein Testament ist eine schriftliche und eigenhändig verfasste Verfügung, in der der Erblasser seine Wünsche zur Erbfolge festlegt.

  2. Nottestament: Ein Nottestament kann in akuten Notfällen mündlich vor Zeugen gemacht werden, wenn die Erstellung eines schriftlichen Testaments nicht mehr möglich ist.

  3. Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben, die die Erbfolge und andere erbrechtliche Regelungen festlegt.

  4. Berliner Testament: Ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten, bei dem sich diese gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben einsetzen.

  5. Behindertentestament: Ein Testament, das die Versorgung von behinderten Erben sicherstellt, indem beispielsweise ein Behindertentestamentsvollstrecker ernannt wird.

  6. Vor- und Nacherbschaft: Hier wird der Nachfolger (Nacherbe) erst nach dem Tod des Vorerben Erbe.

  7. Auflagen- und Vermächtnistestament: Hier können bestimmte Vermächtnisse und Auflagen festgelegt werden, wie beispielsweise die Zuwendung von Geld oder Gegenständen an Dritte.

Es ist wichtig, die jeweiligen Anforderungen und Vorschriften für diese Verfügungen zu beachten, um sicherzustellen, dass sie rechtsgültig sind. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt die notwendige Sicherheit verschaffen.

Ein Berliner Testament ist eine besondere Form eines gemeinschaftlichen Testaments zwischen Ehepartnern in Deutschland. In einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen in der Regel, dass nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gemeinsamen Kinder zu Erben werden, oft als sogenannte Schlusserben.

Die Hauptmerkmale eines Berliner Testaments sind:

1. Gegenseitige Erbeinsetzung: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, was bedeutet, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erbt.

2. Schlusserbenregelung: In der Regel wird festgelegt, dass die gemeinsamen Kinder (oder andere Erben) erst nach dem Tod beider Ehepartner erben, daher der Begriff „Schlusserben“.

Ein Berliner Testament bietet einige Vorteile, wie die Absicherung des überlebenden Ehepartners und die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen der Kinder. Allerdings hat es auch Nachteile, insbesondere wenn sich die Lebensumstände oder die Beziehung zu den Kindern ändern. Daher sollten Ehepaare, die ein Berliner Testament errichten möchten, sorgfältig darüber nachdenken und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die langfristigen Auswirkungen zu verstehen.

In Deutschland können grundsätzlich alle geschäftsfähigen Personen ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Dazu gehören:

1. Volljährige (ab 18 Jahren) und vollgeschäftsfähige Personen.

2. Minderjährige (ab 16 Jahren) können ein eigenhändiges Testament errichten, allerdings nur für den Fall ihres eigenen Todes.

3. Beschränkt Geschäftsfähige (z. B. Personen mit Betreuung) können unter bestimmten Voraussetzungen ein wirksames Testament errichten.

4. Juristische Personen (z. B. Vereine oder Stiftungen) können Erben oder Vermächtnisnehmer sein, aber sie können selbst kein Testament errichten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Testamente und Erbverträge bestimmten Formvorschriften genügen müssen, um rechtsgültig zu sein. Ein eigenhändiges Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, während Erbverträge notariell beurkundet werden müssen.

Ein ungenau formuliertes Testament kann zu Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten unter den Erben führen. Die genaue rechtliche Wirkung hängt von der Schwere der Ungenauigkeiten ab.

Mögliche Konsequenzen eines ungenau formulierten Testaments können sein:

1. Auslegungsprobleme: Wenn die Formulierungen mehrdeutig oder unklar sind, müssen die Gerichte versuchen, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln. Dies kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Unsicherheiten führen.

2. Teilnichtigkeit: Ein ungenaues Testament kann in Teilen für ungültig erklärt werden, während andere Teile weiterhin Bestand haben. Dies kann zu unerwünschten Ergebnissen führen.

3. Anfechtung: Wenn Erben der Ansicht sind, dass das Testament aufgrund von Ungenauigkeiten oder anderer Mängel den tatsächlichen Willen des Erblassers nicht korrekt widerspiegelt, können sie versuchen, das Testament anzufechten.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, ein Testament sorgfältig und klar zu formulieren. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar kann dabei helfen, sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers ordnungsgemäß dokumentiert ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.